Wie Privathaushalte mit Photovoltaik Erträge erzielen können

Privathaushalte können dank Solarenergie Gewinne erzielenDie Branche der erneuerbaren Energien wächst rasant an und sichert derzeit rund 65.000 Arbeitsplätze. Vor allem der Anteil an Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien nimmt deutlich zu. Die Fertigung und Installation der Photovoltaikanlagen lässt sich heut viel kostengünstiger durchführen als noch vor einigen Jahren. Auch die Photovoltaik Einspeisevergütung, die im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes eingeführt wurde, ist sowohl für Privatanwender als auch für Unternehmen attraktiver geworden.

Vorteile beim Eigenverbrauch

Als Eigenverbrauch gilt der Teil der erzeugten Energie, die auch tatsächlich im Haus verbraucht wird. Hierbei ist es wichtig, dass der erzeugte Strom gleichzeitig im Haus oder in der unmittelbaren Umgebung verbraucht oder gespeichert wird. Der Eigenverbrauch kann durch eine Messung nachgewiesen werden. Hierfür misst ein Zähler den Strombezug und die Einspeisemenge. Der Eigenverbrauch ergibt sich somit als Differenz mit dem Solarstromzähler.

Hierbei profitieren die Besitzer von Photovoltaikanlagen doppelt: Zum einen sparen sie sich durch den Eigenverbrauch einen erheblichen Teil der Stromversorgung aus dem öffentlichen Netz. Zum anderen wird jede selbst erzeugte und verbrauchte Kilowattstunde mit derzeit 12,36 Cent vergütet. Werden die eingesparten Kosten aus der öffentlichen Stromversorgung, die derzeit bei etwa 21 Cent pro Kilowattstunde liegen, mit eingerechnet, so ergibt sich eine Photovoltaik Einspeisevergütung von etwa 33,36 Cent pro Kilowattstunde.

Einspeisevergütung: Garantieerträge für 20 Jahre

Im Jahr 2012 wurden die Einspeisung sowie ihre Vergütung mit dem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz weiter flexibilisiert. Im Zeitraum hoher Netzbelastung kann der Netzbetreiber die Abregelung von Einspeisung von Solarstrom verlangen. Jedoch erhält der Solarstromerzeuger für den Zeitraum der entgangenen Vergütung eine Entschädigungszahlung von 95 Prozent der entgangenen Vergütung.

Die Photovoltaik Einspeisevergütung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage und gilt für einen Zeitraum von 20 Jahren – das heißt, in diesem Zeitraum bleibt die Einspeisevergütung unangetastet und darf nicht geschmälert werden.

Stromerzeugung mit Photovoltaikanlagen ist bares Geld wert. Vor allem für die Verbraucher, die ihre Stromkosten nachhaltig senken wollen. Aber auch für die Arbeitnehmer, die zukunftsträchtige und sichere Arbeitsplätze finden. Und für Kommunen und Gemeinden, die an der Wertschöpfung indirekt und direkt beteiligt sind.

Bildmaterial erstellt vom Fotografen Franz Metelec – Fotolia

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